Rubrik | Recht + Feuerwehr |
zurück
|
Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 551613 |
Datum | 03.04.2009 08:59 MSG-Nr: [ 551613 ] | 13767 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
|
Ortsbrandmeister
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Tragkraftspritzenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Kreisbrandmeister
Moin,
sicherlich ärgerlich das solche Dokumente nicht weiter gegeben werden oder gegeben wurden,aber in der Sache hätte sich denke ich auch nichts geändert wenn ich als einzelner OrtsBM oder Wehrführer dazu einen Vorschlag mache bzw. auf dieses Problem hinweise.
Und selbst bei 10 oder 20 oder 40 Feuerwehren wäre m.E. nichts passiert.
Ich denke hier wurde bei dem Gesetzentwurf nicht über den Tellerrand hinaus geschaut und dieses praxisnah entworfen,denn wieviel FF bei uns in Thüringen fahren bei Alarmierung geschlossen als Zug zum Einsatz so das hier mit einem mal alle Kennzeichnungen/Kompetenzen sofort erkennbar sind???
In einem Flächenland bzw. grade in ländlichen Region wie schon beschrieben wo jede Feuerwehr auf deutsch gesagt kleckerweise ankommt fehlt das halt,bei uns in der Verwaltungsgemeinschaft (VG) haben wir 13 FF die alle nur über 1 - max.2 Fahrzeuge verfügen.( entweder TSF oder TSF(W) oder LF 8(10) / 6 ggf.+ MTW)
Sollten dann doch größere Sachen sein oder Großschadenslagen wo ggf. der KBM als Einsatzleiter fungiert geht die angesprochene Suche nach jeweiligen Einheitsführern los.
Gruß Lars
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|
<< [Master] | antworten | >> |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|