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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 551494 | ||
Datum | 02.04.2009 14:14 MSG-Nr: [ 551494 ] | 20099 x gelesen | ||
Geschrieben von Christi@n Pannier Genau das könnte ein Problem werden, weil man seitens der Europäischen Kommission eher der Ansicht ist, dass der Rettungsdienst eine Leistung ist, die öffentlich ausgeschrieben werden muss. Nicht nur diese. Vgl. dazu die aktuelle Ausgabe (4/2009) der Zeitschrift Rettungsdienst S. 6. Vergabe der RettD Leistungen in der Stadt Dresden. Beschluß der Vergabekammer Leipzig vom 6.3.2009 AZ 1/SVK/001/09 - Die Vergabe der Leistung RettD muß durch ein förmliches, gemeinschaftsrechtkonformes Verfahren erfolgen - Die vergaberechtlichen Vorschriften des GWB sind einzuhalten - Betrachtung der vergabefremden Leistungen. Die Forderung der ehrenamtlichen Mitwirkung am KatS ist in dieser Form ein unzulässges außergewöhnliches Wagnis i.S.d. VOL/A Tenor: Wahrscheinlich werden alle RettD Leistungen im Freistaat neu augeschrieben werden müssen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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