Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Neue FwOrgVO in Thüringen | 31 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 551437 |
Datum | 02.04.2009 09:10 MSG-Nr: [ 551437 ] | 14199 x gelesen |
Infos: | 01.04.09 ThürFwOrgVO (ab S. 39)
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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
Löschgruppenfahrzeug
Zugführer
Einsatzleiter
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Tanklöschfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
Drehleiter mit Korb
Hallo,
sehe ich genau so,was die Kennzeichnung der Einheitsführer betrifft.Zumindest das Thema Gruppenführer wurde derb vernachlässigt.
Wir kommen meistens nach AAO und der damit verbundenen Anfahrt zum Einsatzort Fahrzeug für Fahrzeug und somit als jeweils eigenständige Einheit an.
Grade in ländlichen Gegenden wo meist nur ein Fahrzeug pro Wehr (entweder LF 8(10)/6 oder TSF(W )vorhanden ist.
Sicher die Leute kennen den eigenen Gruppen-/Staffelführer,aber ein nachrückender ZF oder EL wie erkennt der die jeweiligen GF der einzelnen Wehren vor Ort?
Ein paar GF/ZF werden sich natürlich untereinander kennen,
sollten allerdings ältere/jüngere Jahrgänge diese Funktion ausüben und die Leute kennen sich untereinander nicht ,weil sie nicht wissen das Kamerad xy inzwischen bei GF-Lehrgang war und auch als GF in der Wehr eingesetzt ist....dann wird es m.E. schon problematisch weil dann das große Fragen losgeht :
wer ist GFvon Einheit A-Dorf, wo ist der GF von B-Dorf???
Was Einteilung der Brand- & Risikoklassen betrifft waren es doch schon immer "Böhmische Dörfer" die man als GF/ZF nicht verstehen konnte,was hier die Ausstattung der einzelnen Wehren betrifft,denke ich ganz persönlich ,wurde meist nach dem Prinzip verfahren:
"wie oft habt ihr diesen Einsatzfall schon gehabt.....noch kein mal.....alles klar....brauchen wir kein Fahrzeug für Summe xxx.xxx€ bereit zu stellen, kostet der Gemeinde nur unnötig Geld.Nächstes TLF oder DL(K) steht 30 km weiter entfernt, reicht vollkommen aus!"
Ich denke diese Erfahrungen werden einige andere Führungskräfte bestimmt auch schon gemacht haben.
Sicher ist eine Anschaffung immer mit großen Kosten verbunden da brauchen wir nicht drüber zu diskutieren, aber dann brauchen wir auch keine Einteilung in Brand-&Risikoklassen ,wenn Orte mit Schulen und Gewerbegebieten aus Kostengründen nur mit LF 8(10)/6 ausgestattet werden und Fahrzeuge wie TLF oder DLK dann 25 oder 30 km weit entfernt stehen.
Ein Kamerad (ZF) aus benachbartem Bundesland und unserer Partnerfeuerwehr hatte dazu nur eine Antwort:
"......das ist vorsätzliche unterlassene Hilfeleistung...!"
MkG
Lars
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