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RubrikEinsatz zurück
ThemaTübingen - Urteil wegen fahrlässiger Brandstiftung gegen Mieter2 Beiträge
AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW551189
Datum31.03.2009 11:16      MSG-Nr: [ 551189 ]4306 x gelesen

Quelle: Schwäbisches Tagblatt vom 26.03.2009

Asche in Papiertüte gelagert
58-Jähriger wegen fahrlässiger Brandstiftung in Reutlinger Straße verurteilt
Unsachgemäß gelagerte Asche in einem Atelier verursachte das Feuer, in dem im Dezember 2005 in einer ehemaligen Lagerhalle zwei Menschen umkamen. Der Mieter, ein 58-jähriger Künstler, wurde gestern zu einer Geldstrafe von 1250 Euro verurteilt.

Tübingen. Drei Jahre und drei Monate, nachdem in der Reutlinger Straße zwei Feuerwehrmänner im Löscheinsatz ums Leben kamen, wurde gestern am Tübinger Amtsgericht ein juristischer Schlussstrich unter die Brandkatastrophe gezogen. Beinahe einen Tag dauerte die Beweisaufnahme vor Gericht. Danach hatte die Vorsitzende Richterin Christiane Barth keinen Zweifel mehr an der Verantwortung des Angeklagten für die Entstehung des Feuers, in dem in der Nacht auf den 17. Dezember 2005 – einem Samstag – die beiden Feuerwehrleute eingeschlossen wurden und erstickten.

Doch der Tod der zwei jungen Männer spielte gestern nur noch am Rande eine Rolle. Wie berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft den 58-jährigen in Illinois geborenen Künstler und Kunstpädagogen sowie die Vermieterin der ehemaligen Speditions-Lagerhalle zunächst wegen fahrlässiger Tötung angeklagt.

Das Landgericht Tübingen ließ jedoch lediglich die Klage wegen fahrlässiger Brandstiftung gegen den Mieter zu und verwies das Verfahren ans Amtsgericht. Das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte die Einschätzung, dass der Tod der beiden Feuerwehrmänner weder dem Atelier-Mieter noch der Vermieterin zuzurechnen sei. Vielmehr könnten Fehler beim Löscheinsatz zum Tod der beiden Männer geführt haben. Nach entsprechenden Ermittlungen gegen die Einsatzleitung fand die Staatsanwaltschaft aber keinen zwingenden Beweis, dass die Feuerwehrleute bei pflichtgemäßem Verhalten der Beschuldigten hätten gerettet werden können.

Die Frau, die die Lagerhalle ohne entsprechenden Brandschutz an die mit leicht brennbaren Stoffen hantierenden Künstler und Handwerker vermietet hatte, wurde nie belangt. Die Verstöße gegen Bauvorschriften seien eine mittlerweile verjährte Ordnungswidrigkeit, erklärte Oberstaatsanwalt Michael Pfohl am Rande der gestrigen Verhandlung.

Übrig blieb also nur noch der seit den 80er Jahren in Tübingen lebende Künstler, der sich gestern wegen fahrlässiger Brandstiftung verantworten musste. Bereits am Donnerstagvormittag, also gut eineinhalb Tage, bevor aus der Fahrradwerkstatt unter seinem Atelier Flammen schlugen, hatte der 58-Jährige vermeintlich kalte Asche aus seinem Holzofen in eine Papiertüte gefüllt, die in einen Pappkarton am Rand einer Metallplatte neben dem Ofen stand. So habe er es immer gemacht, seit er den Raum im Jahr 2001 angemietet hatte, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Zwar bemerkte er am folgenden Tag, am Freitagmittag, einen beißenden Geruch. Nach gründlichem Lüften sei der jedoch verschwunden. Abends um 21 Uhr habe er das Atelier verlassen, ohne irgend etwas zu bemerken.

Lange Zeit im Boden

nur geglimmt

Erst Stunden später beobachtete ein Passant das Feuer im Erdgeschoss des etwa hundert Jahre alten Gebäudes. Wie Kriminaltechniker und Brandgutachter später anhand von Spuren rekonstruierten, muss der Brand von genau dem Platz ausgegangen sein, an dem die Asche in der Papiertüte lagerte. Über lange Zeit habe er im Boden zwischen dem Künstleratelier und der Fahrradwerkstatt nur geglimmt. Erst als sich die Glut durch den Boden gefressen hatte und Luft bekam, wurde das Feuer richtig entfacht. Von der Decke herabfallende Glut hat dann die Werkstatt in Brand gesetzt, in der auch eine Benzinmischung für Mofas lagerte.

In bewegten Einlassungen und mit hartnäckigen Fragen an die beiden als Zeugen geladenen Polizisten und den Brandgutachter zog der Angeklagte in Zweifel, dass die doch nicht ganz erkaltete Asche oder versehentlich in eine Dielenritze gefallene Glut das Feuer verursacht haben könnte. Vielmehr legte er dem Gericht nahe, dass ein weiterer Mieter des von verschiedenen Künstlern genutzten Gebäudes den Brand gelegt haben könnte. Seit dieser Mann eingezogen sei, habe „böse Stimmung geherrscht“. Auch sein Anwalt Wolfgang Kemper bemühte verschiedene Theorien über den Brandhergang und warf den Ermittlern vor, sie seien Hinweisen auf die mögliche Beteiligung anderer nicht nachgegangen. „Wenn man mal einen Verdächtigen hat“, mutmaßte der auf Freispruch plädierende Verteidiger, könne es ja sein, „dass man da etwas nachlässig wird“.

Für eine Brandstiftung gebe es keinerlei Hinweise, erklärte indes der Staatsanwalt. Sämtliche Türen seien bei Brandausbruch nachweislich geschlossen gewesen. Vielmehr sei der Angeklagte „sorgfaltswidrig mit der Asche umgegangen“. Dabei handele es sich zwar um ein „Allerweltsverschulden, das jedermann passieren kann“. Allerdings „mit verheerenden Konsequenzen“. Er forderte 60 Tagessätze à 25 Euro.

Die Richterin zog von diesem Strafmaß zehn Tagessätze ab – wegen der langen Verfahrensdauer und der zunächst erhobenen Anklage wegen fahrlässiger Tötung, die den 58-Jährigen „sehr belastet“ habe. Was genau in der Nacht passiert sei, wisse zwar „kein Mensch“. Aber alle Indizien sprächen für „ein Fehlverhalten“, das man, so die Richterin, „hätte vermeiden können“.

Neben der Geldstrafe kommen auf den Verurteilten nun mehrere 100 000 Euro an Schadensersatzforderungen zu. Seine private Haftpflichtversicherung hat die Übernahme bereits abgelehnt.



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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 31.03.2009 11:16 Mark7us 7S., Lüdenscheid
 31.03.2009 13:21 Chri7sti7an 7F., Wernau

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