Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HRB vs. DLK; war: Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast | 27 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 551021 |
Datum | 30.03.2009 13:46 MSG-Nr: [ 551021 ] | 6934 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Marco DimitriadisDies sind jedoch Mindestanforderungen, und es ist jeder Gemeinde freigestellt, diese zu überbieten. Ich war mal bei einem TdoT einer FF, die eine HRB mit 18t hat, und habe dort auch dieses Thema angesprochen. Ich bekam zur Antwort, dass die Feuerwehraufstellflächen im Stadtgebiet für 22t ausgelegt sind.
Ich bekam bei gleichen Fragen, auch schon mehrfach die Antwort, dass man das zwar nicht wisse, auch noch nicht überall gewesen sei, aber es noch nie Probleme gegeben hätte.
"Interessant" finde ich auch, dass man auch häufig nicht drüber nachdenkt, wie es beim "Nachbarn" aussieht. Oder hat schon mal einer häufiger davon gehört, dass der Führer eines solchen Gerätes bei entsprechender überörtlicher Hilfe, auch wirklich fragt, ob er da wo er hin soll auch hin darf/kann?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 28.03.2009 16:14 |
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., Dinslaken Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast | |