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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHRB vs. DLK; war: Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast27 Beiträge
AutorRalf8 S.8, Gerlingen / NRW550744
Datum28.03.2009 17:11      MSG-Nr: [ 550744 ]10935 x gelesen

Geschrieben von Martin DrechslerWoher nimmst du die Gewissheit, dass sich die Verantwortlichen dort nicht darüber Gedanken gemacht haben?

Hab ich doch mit keinem Wort geschrieben. Prinzipiell geht es mir auch primär um eine Gegenüberstellung der verschiedenen Systeme; was die Feuerwehr in Hintertupfingen, Frechen, Bergisch Gladbach oder sonstwo kauft ist mir persönlich erstmal egal. Von mir aus kann auch gerne eine Sequentielle 50m Leiter ohne Korb gekauft werden, falls die örtlichen Gegebenheiten das erfordern.

Aber die grundsätzliche Diskussion HRB/TM vs. DLK sollte in einem Fachforum ja sicherlich erlaubt sein, zumal dieses Thema wesentlich "brisanter" ist als die Fragestellung, ob man in einem LF jetzt 500 liter Wasser mehr oder weniger spazieren fährt.

Ich möchte daher im folgenden gerne Ortsunabhängig das Thema mal aufgreifen. Fakt ist nunmal folgendes:

Ein Hubrettungsfahrzeug kann den zweiten Rettungsweg in Gebäuden bis zur Hochhausgrenze sicherstellen. Die Vorhaltung eines geeigneten Fahrzeuges durch die kommunale Feuerwehr ist bestandteil der Baugenehmigung entsprechender Objekte. Das unterscheidet die Beschaffung von Hubrettungsgeräten schonmal wesentlich von so ziemlich allen anderen FW-Fahrzeugen, denn in den seltensten Fällen dürften die Vorhaltung expliziter Fahrzeugtypen bestandteil von Baugenehmigungen sein. (Von Sonderfällen insbesondere im Werksbrandschutz mal abgesehen)

Um den zweiten Rettungsweg mit Hubrettungsfahrzeugen überhaupt sicherstellen zu können, werden teilweise Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen nach DIN 14090 gefordert. Hier finden sich u.a. folgende Forderungen:

- Mindestgröße 5 x 11 m
- Max. Neigung 5%
- Befestigung für eine Bodenpressung von mind. 800 kN/m²
- Befestigung für Fahrzeuge mit max. 16 to zGM und 10 to Achslast
- etc.

Für mich als Feuerwehr heißt das, das notwendige Hubrettungsfahrzeuge o.g. Kriterien erfüllen müssen, wenn entsprechende Feuerwehrflächen im Stadtgebiet gefordert und eingerichtet worden sind.
Wäre für mich als Bauherren ja schon ein ziemlicher Schildbürgerstreich, wenn ich zur Errichtung o.g. Anlagen verpflichtet werde, die Feuerwehr aber gar kein geeignetes Gerät hierfür vorhält.

Daten zu Hubrettungsbühnen (Dimension 23/12), die mir vorliegen, sind folgende:

zGM: idR 16 bis 18 to
Abstützbreite: idR 5,50 bis 6,20 m

Somit sind nach meinem informationsstand HRB für den Einsatz auf DIN FW-Flächen nicht geeignet.

Andere Faktoren, die bei der entscheidung eine Rolle spielen sollten, sind:

- Rüstzeit: Bei HRB ca. doppelt so lang wie bei DLA
- Einsatz als Rettungsbrücke: Bei HRB nur sehr eingeschränkt möglich (Knick!)
- Tatsächliche Ausladung v.a. bei Last
- Sicherheitseinrichtungen
- Bedienbarkeit

Wie gesagt, ich möchte das gerne Ortsunabhängig zur Diskussion stellen!


Dieses Posting basiert auf Art. 5 (1) GG!

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 28.03.2009 16:14 ., Dinslaken Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast
 28.03.2009 17:11 Ralf7 S.7, Gerlingen
 28.03.2009 17:38 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 28.03.2009 18:15 Ralf7 S.7, Gerlingen
 28.03.2009 19:10 Rand7y T7., Münster
 28.03.2009 19:38 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 28.03.2009 17:49 mart7in 7k., marl
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 30.03.2009 11:05 Hilm7ar 7K., Köln
 30.03.2009 12:24 Hube7rt 7K., Erkelenz
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