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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaUrteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient3 Beiträge
AutorKatj8a R8., Köln / NRW545384
Datum25.02.2009 13:08      MSG-Nr: [ 545384 ]4731 x gelesen
Infos:
  • 25.02.09 5 U 267/06 - Oberlandesgericht Köln

  • Hallo zusammen,

    bin auf ein interessantes Urteil des OLG Köln, Az: 5 U 267/06 gestoßen. Das Gericht bejaht den Sorgfaltspflichtverstoß der Sanitäter, denen die Trage mit dem Patienten umgefallen war. Letztlich hat das Berufungsgericht die Klage dennoch abgewiesen, da nicht festgestellt werden konnte, dass die Schädelverletzungen von dem Sturz von der Trage stammten oder bereits vorher vorhanden waren.

    Leider klappt das mit dem Verlinken nicht. Suchmaschine der Justiz NRW
    Daher in der Suchmaske das Gericht und das Aktenzeichen eingeben.

    Gruß
    Katja


    "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky




    Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.!

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     25.02.2009 13:08 Katj7a R7., Köln
     25.02.2009 20:09 Denn7is 7B., Nahe
     26.02.2009 07:47 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen

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    Urteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt