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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | |||
Thema | Freistellung BL-Übergreifend (war: BF Berlin behindert...) | 31 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 544935 | |||
Datum | 22.02.2009 18:04 MSG-Nr: [ 544935 ] | 12251 x gelesen | |||
Wie sieht es eigentlich bei BL-Übergreifenden Freistellungen rechtlich aus? Wenn der FA im Bundesland A tätig ist und im Bundesland B arbeitet sehe ich grundsätzlich ein kleines Problem. Die Freistellung für Lehrgänge (aber auch Einsätze) würde nach den Regelungen des Bundeslandes A erfolgen, denen jedoch der Arbeitgeber im Bundesland B nicht unterliegt. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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