Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 543818 |
Datum | 16.02.2009 19:55 MSG-Nr: [ 543818 ] | 22569 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Das stimmt nicht.
Dort steht nur, dass "ein für diesen Transport geeignetes
dicht verschlossenen Behältnis" verwendet werden muss.
Da steht nicht "Leichen dürfen in RTW nicht transportiert werden."
Da RTW keine Transportsärge dabei haben, wäre das zwar indirekt ein Verbot, aber die Fälle, in denen RTW schon mal häufiger in die Verlegenheit kommen, nämlich bei Ereignissen im öffentlichen Bereich, sind ggf. über Abs. 4 von der Behöltnispflicht ausgenommen.
Zumindest werden hier Verstorbene aus dem öff. Bereich in der absoluten Mehrheit der Fälle zunächst der Rechtsmedizin zugeführt.
Gruß
A.
Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.
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