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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufgabenverteilung zwischen Kommandant und Stellvertreter | 6 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 543039 | ||
Datum | 13.02.2009 20:45 MSG-Nr: [ 543039 ] | 3104 x gelesen | ||
Die stellvertretende Feuerwehrkommandanten haben den Feuerwehrkommandanten zu unterstützen und ihn in seiner Abwesenheit mit allen Rechten und Pflichten zu vertreten. Sind also sog. "Verhinderungsvertreter" und haben bei der Anwesenheit des Kommandanten eigentlich nur den Generalauftrag diesen zu unterstützen. Es sei den, dass die jeweils örtliche Satzung hier spezielle Aufgaben für die oder den Stellvertreter vorsieht! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | ||||
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