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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Hube8rt 8K., Erkelenz / NRW | 542337 | ||
Datum | 11.02.2009 08:33 MSG-Nr: [ 542337 ] | 50273 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Semmler Nochmal: hier macht es nicht die Feuerwehr, sondern jemand anders (Streudienst). Die Feuerwehr fährt voraus und "leiht" Blaulicht und Martinhorn. Erzwingt also die freie Fahrt für den Streudienst. Und das ist ein großer Unterschied! §35 Sonderrechte (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert... (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Wo ist jetzt das Problem???? Gruß Hubert Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat. Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz | ||||
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