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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 542278 | ||
Datum | 10.02.2009 22:49 MSG-Nr: [ 542278 ] | 51071 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Semmler Was ist von der Angelegenheit im Allgemeinen zu halten? Jeder Autofahrer, der dadurch ein paar Minuten früher aus dem Stau kommt, wird ziemlich dankbar sein. Die werden ziemlich viel davon halten. Ich vermute auch einen verhältnismäßigen Einsatz, sodass der Brandschutz vermutlich weiterhin sichergestellt war. Falls also mit "im Allgemeinen" die Allgemeinheit gemeint war, vermute ich mal eine positive Haltung. Geschrieben von Martin Semmler Ist es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt? Ist vermutlich unter Amtshilfe zu sehen und somit für mich auch kein Problem. Ansonsten: "Die Gemeinden unterhalten [..] Feuerwehren, um [..] bei solchen öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnliche Vorkommnisse verursacht werden." Steht so im FSHG NRW). Wo genau sieht du das Problem? Grüße Ich kenn' die Hälfte von euch nicht' halb so gut wie Ichs gern' möchte und ich mag weniger als die Hälfte euch auch nur halb so gern wie Ihr's verdient. (Bilbo Beutlin) | ||||
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