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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Gehobener Dienst -> Entwicklung des Stellenmarktes? | 99 Beiträge | ||
Autor | Lars8 R.8, Hamburg / Hamburg | 541045 | ||
Datum | 05.02.2009 13:39 MSG-Nr: [ 541045 ] | 34684 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Tag alle zusammen! Kurz zu meiner Person: Ich nehme ebenfalls (wie Herr Oestreich) studienbegleitend an betreffendem Lehrgang teil. Um vielleicht einige Unklarheiten zu beseitigen habe ich mich entschieden einige Fakten zu veröffentlichen. Diese entstammen dem Praktikumsvertrag, den die Lehrgangsteilnehmer abgeschlossen haben. 1. Dieser Praktikumsvertrag begründet KEIN Berufsbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes vom 14. 08. 1969 (BBiG) in seiner jeweils geltenden Fassung. 2. Dieser Praktikumsvertrag begründet KEIN Arbeitsverhältnis (§1 (2) Bstb.e TV-L) 3. Ziel des Praktikums: Das Ziel des Praktikums ist, studienbegleitend Einblick in den Berufsalltag einer Feuerwehr zu geben. Im Rahmen des Praktikums kann die Praktikantin/derPraktikant Leistungsnachweise erwerben, die mit erfolgreichem Abschluss des Studiums Hazard Control für die Laufbahn des gehobenen feuerwehrtechnischen Dienstes befähigen. Mit freundlichen Grüßen Lars Rieck Lehrgangssprecher | ||||
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