Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Motorsäge im Arbeitskorb | 22 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 540896 |
Datum | 04.02.2009 22:45 MSG-Nr: [ 540896 ] | 6558 x gelesen |
Gesetzliche Unfallversicherung
Bürgerliches Gesetzbuch
Geschrieben von Hagen VollrathGUV-I 8624
Hier ist das Starten außerhalb des Arbeitskorbes beispielhaft genannt, Es sind auch andere sichere Möglichkeiten zulässig. Diese Vorschrift regelt nur die Ausbildung und die Ausbildungsinhlte, Vorgaben wie die Geräte zu handhaben sind werden hier nicht getroffen
Tut mir leid aber dabei denke ich nun lediglich an den Schwedenstart. Kennst du außerhalb des Korbes noch eine andere Möglichkeit außer am Boden?
Geschrieben von Hagen VollrathGUV-V C51
Auch hier sind Arbeitskörb nicht erwähnt.
Falls Du das sichere Abstützen und den sicheren Stand meinst, so ist auch das Festklemmen zwischen den Oberschenkeln als sicheres Abstützen nach GUV und Herstellervorgaben anzusehen.
Ein Arbeitskorb ist ein sicherer Stand gemäß BGB 1 Baumarbeiten.
Auch in dieser Vorschrift, die die Arbeiten vom Arbeitskorb aus explizit regelt ist ein solches Verbot nicht zu finden.
Ja meinte ich. Ob man den Korb einer DL als sicheren Stand betrachten kann(bedingt durch die Enge und damit mit der Gefahr des Anstoßes)?
Und wenn wir mal bei Fw. dran denken wann bei uns aus dem Korb gesägt wird...
Dann ist meist ein Geber/Holer/Halter mit im Korb. Und für Den ist es evtl. blöd wenn die Kette anläuft :-).
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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