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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Vorwürfe gegen die Freiwillige Feuerwehr Göttingen | 24 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 539955 | |||
Datum | 31.01.2009 17:02 MSG-Nr: [ 539955 ] | 7119 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian Fischer
Und so ein Sondervermögen gibt es i.d.R. auch nur in wenigen Regionen Deutschlands. Geschrieben von Christian Fischer Sprich: Plant die Feuerwehr ein dreitägiges Fest mit Zelt, den "Höllentaler Tastenquälern" oder einer anderen Band die eine fünfstellige Gage am Abend kostet,... und macht Verluste die das Vermögen des Sondervermögens übersteigen, dann haftet dafür die Gemeinde aus dem Haushalt. Und machen sie ein Plus wäre es letztendlich eine Gewinnerzielung aus einem kommunalen Wirtschaftsbetrieb. Den man jedoch in fast allen BL nur unter gewissen Voraussetzungen betrieben kann... MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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