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RubrikEinsatz zurück
ThemaBereitstellung von Firmeneigentum auf Anforderung der Feuerwehr8 Beiträge
AutorRain8er 8H., Schüttorf / Niedersachsen539486
Datum29.01.2009 11:52      MSG-Nr: [ 539486 ]4131 x gelesen

Moin,


Angenommen, die Feuerwehr fordert bei einem Einsatz in der Nachbarschaft unseres Unternehmens Hilfsmittel von uns an, z. B. Kran, Teleskopstapler, Gabelstapler, Transportbehälter, Betriebsstoffe, Schweißgeräte, Räumlichkeiten oder was auch immer.

1) Das Ausleihen / zur Verfügung stellen von Material und Personal ist nicht das Problem. Kann mir trotzdem jemand die rechtliche Grundlage nennen, die die Feuerwehr berechtigt, notfalls etwas zu beschlagnahmen? (wie gesagt, nicht um darüber zu diskutieren...)

2) Wer haftet für eventuelle Schäden, die durch den Einsatz entstanden sind?

a) finanzielle Schäden durch Produktionsausfall oder Personalausfall?
b) finanzielle Schäden durch Beschädigung der zur Verfügung gestellten Hilfsmittel
c) gesundheitliche Schäden des Kranfahrers / Staplerfahrers


Danke und Gruß

Rainer


--Erfahrung ist die Summe aller Misserfolge--

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 29.01.2009 11:52 Rain7er 7H., Schüttorf
 29.01.2009 12:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.01.2009 12:11 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.01.2009 12:26 Rain7er 7H., Schüttorf
 29.01.2009 12:40 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
 29.01.2009 12:19 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 29.01.2009 13:16 Udo 7W., Dinslaken
 30.01.2009 07:32 Rain7er 7H., Schüttorf

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