News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Sonstiges | zurück | ||
Thema | Disziplinarische Maßnahmen in der Feuerwehr? | 19 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 538970 | ||
Datum | 27.01.2009 12:14 MSG-Nr: [ 538970 ] | 4886 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörn Patke falls Ihr einen Verein habt, würde ich dafür plädieren, jeder bezahlt 50 € in die Vereinskasse. Das ganze wird als Spende deklariert und dann wird die Geschichte vergessen... Das ist ja nicht Dein Ernst. ODer 1. Ist es eine nicht genehmigte und nicht aufgabenbezogene Nutzung von städtischem Eigentum. Das könnte man mit einem nachgeschobenen Gebührenbescheid abfangen, es aber auch schlicht als Diebstahl bzw. Unterschlagung titulieren. 2. Ist dieses Dienstvergehen m.E. derart schwerwiegend, daß es da mit Streicheleinheiten nicht mehr getan ist. Der förmliche Verweis mit Eintrag in die Personalakte ist da noch das mildeste Mittel und m.E. auch nur bei sehr günstiger "Sozialprognose" zu rechtfertigen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|