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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Prüfung Masken und LA im Ausbildungbetrieb | 77 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 538007 | ||
Datum | 23.01.2009 15:05 MSG-Nr: [ 538007 ] | 33772 x gelesen | ||
Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz Ich habe nicht geschrieben, dass er nicht geprüft werden muß, sondern dass er nicht zwingend in eine Atemschutzwerkstatt muß. Die Prüfung des Gerätes kann in der entsprechenden Wehr selbst durchgeführt werden wenn die entsprechenden Vorraussetzungen vorliegen (Atemschutzgerätewart). Und wie stellt der ohne Prüfgerät den bösen Mitteldrucknachsteiger fest? Oder einen Defekt am Manometer, sprich Abweichung größer 10bar? Geschrieben von Matthias Meyer-Pöllmitz Es sei denn die entsprechende Feuerwehr hat einen ausgebildeten AT-Gerätewart und das entsprechende Prüfgerät, dann kann sie das selbst prüfen und Dokumentiern. Und auch wenn die Wehr keinen Atemschutzgerätewart mit Werkstatt und Prüfgerät hat, muss das Gerät vor der Wiederverwendung auch zur Prüfung. Ist doch klipp und klar in den für die Atemschutzgerätewarte bindende Vorschriften niedergeschrieben. Sag mir doch mal, warum in aller Welt man diese vorgeschriebene Prüfung nach Gebrach nicht durchführen soll!? MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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