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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Persönliche Nachricht (über myForum)
Tanklöschfahrzeug
RubrikUnfallverhütung zurück
ThemaPrüfgrundsätze für Druckschläuche4 Beiträge
AutorIngo8 K.8, Storkow / Brandenburg535676
Datum15.01.2009 10:35      MSG-Nr: [ 535676 ]4583 x gelesen

Hallo
Frage Gem §31 UVV Feuerwehren (GUV-C53) sind Druckschläuche regelmäßig zu prüfen
Die UKWB Unfallkasse Baden- Württemberg schreibt zwei Prüfungen vor z.B bei C42 (12bar) und einmal C42(mit 16bar).
Die Prüfung mit dem Gebrauchsprüfdruck (Schläuche nach DIN 14811-1:1990-19´) ist ausreichend, wenn davon ausgegangen werden kann, dass PN 16 Armaturen verwendet werden, die in der Regel mit einem Pumpenausgangsdruck von 8 bar betrieben werden.
Darf ich die normalen Schläuche wie C42 auf ein TLF 20/40 verlaßten?


Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.

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 15.01.2009 10:35 Ingo7 K.7, Storkow
 15.01.2009 11:07 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 15.01.2009 11:54 Ingo7 K.7, Storkow
 15.01.2009 15:20 Andr7eas7 F.7, Gifhorn

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