Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Prüfgrundsätze für Druckschläuche | 4 Beiträge |
Autor | Ingo8 K.8, Storkow / Brandenburg | 535676 |
Datum | 15.01.2009 10:35 MSG-Nr: [ 535676 ] | 4583 x gelesen |
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Persönliche Nachricht (über myForum)
Tanklöschfahrzeug
Hallo
Frage Gem §31 UVV Feuerwehren (GUV-C53) sind Druckschläuche regelmäßig zu prüfen
Die UKWB Unfallkasse Baden- Württemberg schreibt zwei Prüfungen vor z.B bei C42 (12bar) und einmal C42(mit 16bar).
Die Prüfung mit dem Gebrauchsprüfdruck (Schläuche nach DIN 14811-1:1990-19´) ist ausreichend, wenn davon ausgegangen werden kann, dass PN 16 Armaturen verwendet werden, die in der Regel mit einem Pumpenausgangsdruck von 8 bar betrieben werden.
Darf ich die normalen Schläuche wie C42 auf ein TLF 20/40 verlaßten?
Dies ist meine ganz persönliche Meinung und nicht die meiner Feuerwehr.
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