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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 533113 | ||
Datum | 05.01.2009 21:19 MSG-Nr: [ 533113 ] | 83057 x gelesen | ||
Geschrieben von Josef Mäschle Ich ging immer davon aus das alle Feuerwehr / Brandschutzgesetze die Möglichkeit eines Platzverweises durch Führungskräfte beinhalten. Anordnen dürfen sie den Platzverweis. Aber durchsetzen nicht. Sprich die Feuerwehr kann in diesen Bundesländern den Platzverweis aussprechen, durchsetzen darf ihn nur die Pol. In Bayern darf die Feuerwehr uU diesen selbst durchsetzen. Meines Wissens nach enthalten diverse Brandschutzgesetze hierzu gar keine Regelung. In Bayern geht man halt immer davon aus, dass nicht genug Pol da ist. Siehe auch Thema: Verkehrsregelnde und -lenkende Maßnahmen. Man muss halt immer unterscheiden zwischen Recht haben, Recht kriegen und Recht durchsetzen... Wird von links nach rechts immer schwieriger. Viele haben Recht, einige kriegen dies auch bestätigt und nur ein Bruchteil kann es durchsetzen. Alles meine private und persönliche Meinung! | ||||
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