Rubrik | Einsatz |
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Thema | Notwehr (war: Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg?) | 141 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 532933 |
Datum | 05.01.2009 09:34 MSG-Nr: [ 532933 ] | 83861 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Rettungsdienst
Geschrieben von Christian FischerAussage eines Strafrechtsdozenten zu diesem Thema.
Hier ein lustiges Beispiel was Juristen da so an Fällen diskutieren müssen:
http://www.uni-protokolle.de/foren/viewt/55453,0.html
"Der A suchte am 28. Januar 2006 gegen 1Uhr in dem im Stadtteil Hamburg N. gelegenen Lokal L den B auf, um ihn zu töten. Als A das Lokal betrat, stand B an der Theke. A zog seinen Revolver, umklammerte mit einem Arm den zufällig in der Nähe stehenden C und zog diesen vor sich selbst, um sich vor der erwarteten Gegenwehr des B zu schützen. Dann schoß A in Tötungsabsicht auf den B. Dieser wurde am linken Arm getroffen. B riß nun seinerseits den gleichfalls harmlos an der Theke sitzenden D vor sich, um den Kugeln des A zu entgehen. Dadurch traf der zweite, auf B abgegebene Schuß des A den D und verletzte diesen schwer. Zugleich schoß B, um sich zu retten, mit seinem Revolver. Dadurch wurden sowohl A als auch der vor ihm befindliche C tödlich getroffen. Damit hatte B ebenso ernstlich gerechnet wie mit der Verletzung des D, aber keine andere Möglichkeit gesehen, der ihm von A drohenden Lebensgefahr zu entgehen.
Hat B sich hinsichtlich der Verletzung des D und des Todes von A und C strafbar gemacht ?
(Die Erörterung ist auf Grundtatbestände zu beschränken)."
Damit wir wieder zur Feuerwehr zurückschwenken, stell ich folgende Beispiele unter diesem Thema (Notwehr) zur Diskussion:
Staffel der BSW vom LF wird auf Platz von A aus der Deckung von Freunden und Fremden mit Feuerwerkskörpern beworfen. FA B fühlt sich bedroht bzw. gefährdet.
B nimmt ein Halligan und wirft es in die Richtung von A, trifft aber den unbeteiligten C.
B dito trifft A und verletzt ihn schwer/tödlich.
zu unwahrscheinlich? (Dann was, was gern auch hier immer wieder kommt.)
B nimmt bereitliegendes Strahlrohr und hält in Richtung von A, trifft C am Auge, dieses wird unrettbar geschädigt.
B dito trifft A und verletzt diesen.
zu unwahrscheinlich?
B geht zusammen mit seiner Staffel geschlossen gegen A vor. Die Staffel wirft sich auf diesen und "erklärt" ihm eindringlich sein Fehlverhalten so deutlich, dass er
a) es versteht und von dannen zieht
b) schwer verletzt von den RD-Kollegen abtransportiert wird
c) leider im Schnee und durch Druck auf den Oberkörper erstickt
Alles doof, weil man kann ja als BSW das Feld räumen bzw. auf die Polizei warten?
Gut, weiterer Fall:
Fw rückt ab, A ist beleidigt, vermöbelt C und steckt diesem einen Chinakracher in die Hose. C wird schwer verletzt und verklagt die Feuerwehr.
Viel Spaß...
(Was ich immer wieder beeindruckend finde:
Wie selbstverständlich Polizisten und Ordnungsämter sowohl rechtlich wie argumentativ auf juristische Fragen vorbereitet werden, während die Mehrzahl der FA denkt, das könnte man alles anders (ergo "praktischer") regeln.
Kollegen in den Großstädten v.a. im RD müssen leider gelegentlich erfahren, dass der arme betrunkene randalierende Gegenüber, hinterher versucht, "Kapital" zu schlagen. Sei es mit Schmerzensgeld-/Schadensersatzforderungen oder in den Medien.)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 04.01.2009 09:45 |
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Dani7el 7G., Überherrn Massive Angriffe auf Feuerwehr - Nur in Hamburg? | |