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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Umweltzonen (war: Sonntagsfahrten) | 3 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 530505 | ||
Datum | 26.12.2008 17:39 MSG-Nr: [ 530505 ] | 3421 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Markus Piewak FW-Fahrzeuge = Sonder-KFZ Sonstige Kfz. Das gilt so jedenfalls für das im Ursprungsbeitrag angefragte LF, allerdings gibt es auch reichlich Feuerwehrfahrzeuge, bei denen das nicht der Fall ist. Da ist ggf. Vorsicht angesagt! Geschrieben von Markus Piewak Das gleiche Spiel ist bei Umweltzonen. => Betrifft die FW nicht, also muss man nicht von der Regelung befreit werden. Zwar halte ich die entsprechende Regelung der 35. BImSchV zwar für alles andere als eindeutig, aber bei Einsatzfahrzeugen (mit SoSi ausgerüstete Fahrzeuge) hätte ich aufgrund des Wortlautes der Vorschrift eigentlich keine Bedenken gehabt, dass die von der Kennzeichnungspflicht und den Verkehrsverboten ausgenommen sind. Nun sind mir aber zwei große Behörden bekannt (eine mit grünen und eine mit roten Autos), die ihre Einsatzfahrzeuge trotzdem mit Umweltplaketten ausrüsten. Sind da irgendwelche Probleme in der Vergangenheit bekannt, oder gar vom eigentlichen Wortlaut der Vorschrift abweichende Regelungen im Einzelfall? Gruß, Henning | ||||
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