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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUmweltzonen (war: Sonntagsfahrten)3 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW530505
Datum26.12.2008 17:39      MSG-Nr: [ 530505 ]3421 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von Markus PiewakFW-Fahrzeuge = Sonder-KFZ

Sonstige Kfz.

Das gilt so jedenfalls für das im Ursprungsbeitrag angefragte LF, allerdings gibt es auch reichlich Feuerwehrfahrzeuge, bei denen das nicht der Fall ist. Da ist ggf. Vorsicht angesagt!

Geschrieben von Markus PiewakDas gleiche Spiel ist bei Umweltzonen. => Betrifft die FW nicht, also muss man nicht von der Regelung befreit werden.

Zwar halte ich die entsprechende Regelung der 35. BImSchV zwar für alles andere als eindeutig, aber bei Einsatzfahrzeugen (mit SoSi ausgerüstete Fahrzeuge) hätte ich aufgrund des Wortlautes der Vorschrift eigentlich keine Bedenken gehabt, dass die von der Kennzeichnungspflicht und den Verkehrsverboten ausgenommen sind.

Nun sind mir aber zwei große Behörden bekannt (eine mit grünen und eine mit roten Autos), die ihre Einsatzfahrzeuge trotzdem mit Umweltplaketten ausrüsten.

Sind da irgendwelche Probleme in der Vergangenheit bekannt, oder gar vom eigentlichen Wortlaut der Vorschrift abweichende Regelungen im Einzelfall?

Gruß,
Henning



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 26.12.2008 16:56 Mark7us 7P., Heukewalde Sonntagsfahrten
 26.12.2008 17:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 29.12.2008 09:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 29.12.2008 13:24 Mark7us 7P., Heukewalde

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