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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verpflichtung KatSchutz statt BW spätestens bis wann möglich? | 31 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 526934 | ||
Datum | 10.12.2008 14:41 MSG-Nr: [ 526934 ] | 8687 x gelesen | ||
Hi! Wie weit darf die Einberufung zum Grundwehrdienst fortgeschritten sein, damit man(n) sich noch zum KatSchutz bei der FF verpflichten kann? Erfassung? Musterung? Einberufung? Was ist der späteste Zeitpunkt? Bitte nur Antworten auf meine Fragen ohne emotionales Blabla, ob man das unterstützen sollte oder nicht. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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