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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Gründe für die Untersagungsverfügungen für Hanrath-Feuerwehrstiefel | 36 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 526537 | ||
Datum | 08.12.2008 18:59 MSG-Nr: [ 526537 ] | 18068 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Markus Weber Die 100 Euro/Paar habe ich schon abgeschrieben, die Treter wurden eingemottet - allerdings lasse ich mich ungern verarschen. Wenn also jemand einen kostengünstigen Weg kennt wie ich mein Geld wiederbekomme habe ich ein offenes Ohr. der Zivilrechtliche Weg ist sicherlicht nicht "kostengünstig" :-( aber ein Ansatz wäre vielleicht folgendes: Zudem hat die Antragstellerin, die seit 2002 Feuerwehrstiefel produziert und in Verkehr bringt, bis heute nicht die nach § 7 der 8. GPSGV vorgeschriebene Qualitätssicherung nach Art. 11 der Richtlinie 89/686/EWG nachgewiesen (d). MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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