Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Einsatz v. Hubrettungsfahrzeug, Abstand von Stromleitungen | 20 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 525666 |
Datum | 03.12.2008 11:01 MSG-Nr: [ 525666 ] | 9527 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Hallo,
in vielen Ausbildungsunterlagen findet sich hier bis 1000 V 1m. (Gilt das auch für Gleichspannung? - Straßenbahnoberleitung)
In der BGV D 6 (Krane) findet sich unter § 39 dazu passend folgende Aufstellung:
http://www.praevention.lsv.de/uvv/9/39.htm
Die dort angegebene Verweisung auf "Fahrleitungen elektrischer Bahnen siehe DIN VDE 0105-3 "Betrieb von Starkstromanlagen; Zusatzfestlegungen für Bahnen"." liegt mir derzeit nicht vor. Gibts da Zusatzangaben dafür?
Wenn ich mir allerdings die GUV-I8590 ansehe, stelle ich fest, dass bei 1 m Abstand noch jede Menge Sicherheit drin ist, weil da nur "keine Berührung" angegeben ist, eine Überschlagsgefahr also nicht zu besorgen wäre... (vgl. unten S. 33)
http://www.fu-berlin.de/sites/baas/vorschriften/guv_i_8590.pdf
Die Ausführungen sonst (z.B. Hersteller) sind i.d.R. "schwammig", z.B. "ausreichenden Abstand halten".
Wer hat dazu ggf. nähere Unterlagen/Hinweise? (www.drehleiter.info hab ich schon durchforstet)
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 03.12.2008 11:01 |
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