Rubrik | Jugendfeuerwehr |
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Thema | Bekleidung JF, Fragen... | 28 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 525528 |
Datum | 02.12.2008 12:43 MSG-Nr: [ 525528 ] | 7498 x gelesen |
Infos: | 01.12.08 Bekleidungsrichtlinie der DJF
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Persönliche Schutzausrüstung
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1. Europäische Norm
2. Englisch
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
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Tach, Post!
Geschrieben von Udo BurkhardDie Bekleidung ist nur dann PSA, wenn sie entsprechend den geltenden Richtlinien zertifiziert ist.
Aha... und wie soll das für einfache PSA nach Art. 8 Abs. 3 (sog. Kategorie I-PSA) gehen?
Geschrieben von Udo BurkhardIch habe keine JF-Bekleidung gefunden, die z.B. nach EN 469 oder HuPF zertifiziert ist.
Du widersprichst dir selbst. Zuerst verweist du auf die PSA-Richtlinie (was grundsätzlich auch korrekt ist), dann argumentierst du mit Normen. Ein Fingerhut ist ganz unzweifelhaft auch eine PSA, es wäre mir aber nicht bekannt, dass es dafür eine Norm gibt (vielleicht suche ich bei Beuth einfach nur mit den falschen Stichworten).
Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen:
Die normale Jugendfeuerwehrbekleidung ist entweder keine PSA, oder aber PSA der Kategorie I (dann am CE-Zeichen erkennbar), Entscheidung liegt beim Hersteller.
Der Wetterschutzparka ist m.E. PSA der Kat. II.
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."
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