Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | Funkrufnamen StLF10/6 in NRW | 32 Beiträge |
Autor | Mark8us 8B., Gummersbach / NRW | 524419 |
Datum | 27.11.2008 18:32 MSG-Nr: [ 524419 ] | 6338 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Geschrieben von Ulrich Cimolinoda mal Nachlesen, wie lustig es ist, wenn plötzlich LF mit Straßenantrieb im Wald-/Sandboden versinken
Da haben wir's doch gleich, grundlegende Plrobleme in der Organisation, denn LF mit Straßenantrieb sind genormt, da macht die nachfordernde/alarmierende Stelle (Bestandteil der Organisation) Fehler. In dem Fall das alarmiert/angefordert wurde, anscheinend ohne Zusatz "nur Allrad+geländefähige Kfz".
Um auf das ursprüngliche Thema zurück zu kommen, wir werden damit leben müssen, dass es immer wieder vorkommen wird, dass es zu Standort bezogenen Ausrüstungen kommen wird und es unterschiedliche Auffassungen geben wird, was der Mindeststandard ist - auch wegen der Finanzierbarkeit. Dem entgegenwirken kann man meiner Meinung nach nur, wenn Normen festeingehalten werden müssen und die Gemeinden ein finanzielles Bonbon bekommen, wenn diese auch eingehalten werden, so wie das früher in NRW war (Zuschuß zum Normfahrzeug).
Ich bin übrigens auch ein Freund von Normfahrzeugen, denn ich ärgere mich das ich bei unserem neuen LF dreimal ums Auto rennen muß, bis ich den Werkzeugkasten jetzt in G1 finde.
Grüße aus dem schönen Bergischen Land
Markus
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