Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Gruppenführer Atemschutzeinsatz | 11 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 523621 |
Datum | 24.11.2008 16:27 MSG-Nr: [ 523621 ] | 4142 x gelesen |
Dienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Innenangriff
Geschrieben von Jann FreeseEine zentrale Atemschutzüberwachung mit einem oder mehreren Gruppenführer die nur für den Atemschutzeinsatz zuständig sind.
Lies Dir bitte alle (!) Threads zum Thema
- zentrale Atemschutzüberwachung
- Einsatzführungssystem
durch.
Das meinst Du danach doch wohl hoffentlich nicht mehr ernst!?!
Geschrieben von Jann FreeseIch persönlich halte nix von dieser Variante, es geht mir nur rein darum ob es Rechtlich also nach Fw. DV möglich wäre???
1. Rechtlich kann natürlich ein GF einem anderen sein Personal unterstellen. Das läuft immer dann (automatisch), wenn der andere dann die Befehle dazu erteilt. In jeder (!) zentralen Atemschutzüberwachung wird so früher oder später der Atemschutzüberwacher zum eigentlichen "Führer" der von ihm überwachten Trupps.
2. Führungstheoretisch und auch -praktisch ist es völlig Humbug 10 Trupps von einem Führer führen lassen zu wollen. Es gilt die 2 - 5 Regel auch hier. Wobei Du mal ernsthaft versuchen musst, 4 oder 5 Trupps im IA sinnvoll zu führen... Das geht nämlich m.E. schlicht gar nicht mehr, ohne andere Aufgaben völlig ausser acht zu lassen.
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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