Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Dienstgradabzeichen werden abgeschafft | 12 Beiträge |
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 523088 |
Datum | 21.11.2008 18:51 MSG-Nr: [ 523088 ] | 5992 x gelesen |
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes
Persönliche Schutzausrüstung
1. Pressluftatmer
2. Patientenablage; nach DIN 13050: Eine Stelle an der Grenze des Gefahrenbereiches, an der Verletzte oder Erkrankte gesammelt und soweit möglich erst versorgt werden. Dort werden sie dem Rettungs-/Sanitätsdienst zum Transport an einen Behandlungsplatz oder weiterführende medizinische Versorgungseinrichtungen übergeben.
3. Permanent Allrad
Tach, Post!
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist DEINE Auffassung,
Richtig.
Und die der vfdb, mehrerer notified bodies und Hersteller, mit denen ich mich in letzter Zeit mal über das Thema unterhalten habe.
Geschrieben von Ulrich Cimolinomerkwürdigerweise sehen mit der Unfallverhütung betraute Leute vom Fach (NICHT von der Feuerwehr) das offensichtlich ganz anders....
Und wer sind diese Leute?
Nebenbei, es geht hier um Zulassung von PSA. Es ist doch bezeichnend, dass offenbar all diejenigen, die sich tagtäglich mit solchen Dingen beschäftigen, offenbar keine Ahnung haben, wohingegen die Wahrheit in Düsseldorf verkündet wird. Dabei stört es dich auch nicht, dass du trotz wiederholter Erklärung immer noch Dinge durcheinander bringst (Veränderung einer PSA und Kombination zweier PSA), demzufolge falsche Rückschlüsse ziehst (Totmannwanrer am PA verboten!) und in der Folge fachlich unsinnige Behauptungen aufstellst (die vfdb erwähnt Totmannwarner mit keiner Silbe, sie geht nicht mal auf den Punkt "Kombination von PSA miteinander ein"´!). Das ist m.E. vor allem deshalb bedenklich, weil einige Leute das ungeprüft nachplappern und so weiterverbreiten, kann man gerade auf fwnetz.de sehen.
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas Rechtsproblem ist eines, die Einsatzfähigkeit was anderes!
Ich habe es bereits mehrfach gefragt: Welche Einsatzfähigkeit? Hängt in Düsseldorf die Einsatzfähigkeit von irgendwelchen Täschchen am PA ab, deren Existenz vor zehn Jahren noch gänzlich unbekannt war? An Helmlampen? Ich bitte dich...
MkG,
Christi@n
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Fumus ignem
- This is my very own opinion... -
"Somewhere in Alaska an igloo is missing its idiot...."
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| 19.11.2008 16:51 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Zubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu | |