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Rubrikpers. Ausrüstung zurück
ThemaZubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu20 Beiträge
AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg523017
Datum21.11.2008 09:25      MSG-Nr: [ 523017 ]5849 x gelesen
Infos:
  • 19.11.08 EXAM - Infoblatt 3: Zubehörteile
  • 19.11.08 Mitteilung Ref. 8 der vfdb zu Zubehör an PSA
  • 19.11.08 Stellungnahme FWD-www.atemschutzunfaelle.eu zur Mitteilung des Ref. 8/vfdb zu Zubehör an PSA

  • Sorry aber ganzso einfach kann ich mich dem nicht anschliessen.

    Vielleicht sollte das ganze aus einer anderen Sichtweise erfolgen:

    nullnullnullWie kann ich Sicherstellen, bzw. wie ist Sichergestellt das dass verwendete oder angebaute Teil den Träger als solches nicht gefährdet?

    Ich setzt mich Beruflich gerade mit Medizinnorm (13485) auseinander und vorallem gerade mit der damit verbundenen Risikoanalyse.
    Ich kann die Hersteller sehr gut verstehen das diese solche Analysen nicht durchführen wollen, die sind vermutlich mit den eigenen Produkten schon ausgelastet genug.

    Aus dem gesunden Menschenverstand heraus würde ich auch sagen egal lasst uns doch das Zubehör verwenden.
    Aber der Staatsanwalt hat nunmal wenn was passiert ist verdammt viel Zeit zum drüber nachdenken was dann schiefgegangen ist. Als Bsp gibt es bestimmt viele wie wäre es mit dem bei mir aus dem Ländle aus Tübingen.
    Ich wär doch im Leben nicht darauf gekommen das ein Druckluftgefüllter Schlauch soviel weniger Wärme kann wie ein mit Wasser gefüllter. Auch wenn es Logisch ist man muss halt erstmal darüber nachdenken.

    Mein Fazit bleibt im Einsatz so wenig dran hängen wie Möglich um somit auf der sicheren Seite zu sein. Vorerst ...

    Noch ein Gedanke: Erlischt die Baumusterprüfung bei anbringen von anderen Teilen?
    Hmmm ... Ich kenne jetzt die art der Prüfung nicht, deswegen ist es schwer zu sagen aber doch ich denke die Baumusterprüfung erlischt.
    Und zwar aus dem Grund da das anbauteil nicht in die Prüfung miteinbezogen wurde und somit (kling komisch is aber so) ein Risiko bedeutet ob begründet oder nicht, hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun.
    Somit würde ich sagen liegt es am Hersteller Dinge wie Leinenbeutel, usw. Freizugeben.
    Ich befürchte nur das die einschlägigen Firmen nicht daran Interessiert sind dies zu tun. Zu viel Aufwand, zu wenig Gewinn. ;-)

    Nun ist natürlich die Frage inwieweit das vdfb (oder eine andere zuständige Stelle) in der Lage ist solche Risikoanalysen durchzuführen und somit freigaben zu erteilen?


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    Gruß
    Markus

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     19.11.2008 16:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.11.2008 17:10 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     19.11.2008 17:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.11.2008 18:11 Lars7 T.7, Oerel
     19.11.2008 18:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     19.11.2008 22:58 Lars7 T.7, Oerel
     19.11.2008 21:40 Adri7an 7H., Lippstadt
     19.11.2008 23:48 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     20.11.2008 23:10 Adri7an 7H., Lippstadt
     20.11.2008 23:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.11.2008 08:01 Oliv7er 7R., Wettenberg
     22.11.2008 12:41 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     22.11.2008 13:56 Pete7r L7., Flöha
     21.11.2008 08:53 ., Abtsteinach
     21.11.2008 09:13 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2008 09:25 Mark7us 7R., Stockach
     21.11.2008 20:16 Rain7er 7H., Schüttorf
     21.11.2008 21:58 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     21.11.2008 22:31 Rain7er 7H., Schüttorf
     21.11.2008 23:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf

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