Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Zubehör an PSA, Stellungnahme zur Mitteilung von atemschutzunfaelle.eu | 20 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg | 523017 |
Datum | 21.11.2008 09:25 MSG-Nr: [ 523017 ] | 5849 x gelesen |
Infos: | 19.11.08 EXAM - Infoblatt 3: Zubehörteile 19.11.08 Mitteilung Ref. 8 der vfdb zu Zubehör an PSA 19.11.08 Stellungnahme FWD-www.atemschutzunfaelle.eu zur Mitteilung des Ref. 8/vfdb zu Zubehör an PSA
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Sorry aber ganzso einfach kann ich mich dem nicht anschliessen.
Vielleicht sollte das ganze aus einer anderen Sichtweise erfolgen:
nullnullnullWie kann ich Sicherstellen, bzw. wie ist Sichergestellt das dass verwendete oder angebaute Teil den Träger als solches nicht gefährdet?
Ich setzt mich Beruflich gerade mit Medizinnorm (13485) auseinander und vorallem gerade mit der damit verbundenen Risikoanalyse.
Ich kann die Hersteller sehr gut verstehen das diese solche Analysen nicht durchführen wollen, die sind vermutlich mit den eigenen Produkten schon ausgelastet genug.
Aus dem gesunden Menschenverstand heraus würde ich auch sagen egal lasst uns doch das Zubehör verwenden.
Aber der Staatsanwalt hat nunmal wenn was passiert ist verdammt viel Zeit zum drüber nachdenken was dann schiefgegangen ist. Als Bsp gibt es bestimmt viele wie wäre es mit dem bei mir aus dem Ländle aus Tübingen.
Ich wär doch im Leben nicht darauf gekommen das ein Druckluftgefüllter Schlauch soviel weniger Wärme kann wie ein mit Wasser gefüllter. Auch wenn es Logisch ist man muss halt erstmal darüber nachdenken.
Mein Fazit bleibt im Einsatz so wenig dran hängen wie Möglich um somit auf der sicheren Seite zu sein. Vorerst ...
Noch ein Gedanke: Erlischt die Baumusterprüfung bei anbringen von anderen Teilen?
Hmmm ... Ich kenne jetzt die art der Prüfung nicht, deswegen ist es schwer zu sagen aber doch ich denke die Baumusterprüfung erlischt.
Und zwar aus dem Grund da das anbauteil nicht in die Prüfung miteinbezogen wurde und somit (kling komisch is aber so) ein Risiko bedeutet ob begründet oder nicht, hat nichts mit gesundem Menschenverstand zu tun.
Somit würde ich sagen liegt es am Hersteller Dinge wie Leinenbeutel, usw. Freizugeben.
Ich befürchte nur das die einschlägigen Firmen nicht daran Interessiert sind dies zu tun. Zu viel Aufwand, zu wenig Gewinn. ;-)
Nun ist natürlich die Frage inwieweit das vdfb (oder eine andere zuständige Stelle) in der Lage ist solche Risikoanalysen durchzuführen und somit freigaben zu erteilen?
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Gruß
Markus
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