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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | 2.Feuer trotz Löscheinsatz bei Waldbrand, wer ist haftbar ? | 14 Beiträge | ||
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 522992 | ||
| Datum | 21.11.2008 03:19 MSG-Nr: [ 522992 ] | 2332 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von Sven Tönnemann Da die Gemeinde für Fahrlässigkeit nicht haftet, muss sie sich vermutlich noch nicht mal ein eventuelles Mitverschulden anrechnen lassen. Daraus ein anderer Ansatz zur Gebührenfrage: Durch das (einfach) fahrlässige Verhalten der eingesetzen Kräfte ist der Einsatz unnötig verteuert worden. Diese zusätzlichen Kosten hat der Verursacher des Einsatzes deswegen nicht zu tragen (tatsächlich reicht dort im Gegensatz zu NRW offensichtlich die grobe Fahrlässigkeit für die Kostenpflicht). Also keine Haftung, aber auch keine Kostenpflicht für den zweiten Einsatz? grübelnd, Henning | ||||
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