Hi!
Geschrieben von Neumann ThomasIch finde es auch interessant, das (zumindest laut Bericht) niemand die eigentliche Frage stellt. Nämlich wer haftet, wenn die FW nicht korrekt arbeitet (denn das ist wohl beim ersten Einsatz passiert).
1. Wenn die Feuerwehr einen fahrlässigen Fehler macht, haftet die Gemeinde nicht gegenüber dem Schadensereignis Betroffenen. (GoA zur Gefahrenabwehr)
2. Wenn die Feuerwehr grob fahrlässig einen Fehler macht, haftet die Gemeinde aus Amtshaftung und kann die Feuerwehrleute in Regreß nehmen.
3. Bei einem Bodenfeuer in der Natur oder Umgebung ein Glutnest zu übersehen dürfte ,m.E, nicht mal fahrlässig sein. Anknüpfungspunkt könnte noch das Unterlassen einer Brandwache sein. Aber das wird auch allenfalls fahrlässig sein.
4. Feuer im Wald machen, wenn es trocken ist, ist grob fahrlässig. Insofern muss man für das Einstehen, was dabei heraus kommt. Es liegt nicht außerhalb jeder Wahrscheinlichkeit, dass bei Löschmaßnahmen im Unterholz Glutnester übersehen werden und das Feuer zu einem späteren Zeitpunkt erneut entfacht wird. Da die Gemeinde für Fahrlässigkeit nicht haftet, muss sie sich vermutlich noch nicht mal ein eventuelles Mitverschulden anrechnen lassen.
Gruß
Sven
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