alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Staatliche Feuerwehrschule
Atemschutzgeräteträger
RubrikAtemschutz zurück
ThemaAnforderung für Ausbilder Atemschutz16 Beiträge
AutorTobi8as 8B., Anzing / Bayern521508
Datum14.11.2008 09:53      MSG-Nr: [ 521508 ]7016 x gelesen
Infos:
  • 12.11.08 Erläuterungen zur Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“
  • 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 "Ausbildung der freiwilligen Feuerwehren", Ausgabe 2003
  • 12.11.08 Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 „Atemschutz“, Ausgabe 2002 mit Änderungen 2005

  • Ich selbst bin Ausbilder für Atemschutzgeräteträger und habe diesen Lehrgang zu Beginn dieses Jahres an der SFS Regensburg besucht. Deswegen hier meine Erfahrungen.

    Zunächst zur Lehrgangsstruktur in Bayern:
    Generell muss jeder, der Ausbilder werden möchte, sei es für Maschinisten, AGT, Sprechfunker oder anderes in Bayern mitlerweile den Lehrgang "Ausbilder in der Feuerwehr" besuchen. Vorausetzung hierfür ist der Gruppenführer-Lehrgang. Der Ausbilder-Lehrgang vermittelt die pädagogischen und didaktischen Grundfähigkeiten zum Ausbilden. Wenn man eine andere Ausbilderqualifikation beruflicher Natur hat, z.B. Meisterbrief, muss man diesen Lehrgang nicht besuchen, denn die berufliche Qualifikation wird als ebenbürtig anerkannt. Nach Abschluss des Lehrgangs "Ausbilder in der Feuerwehr" oder nach Ewerb er anderweitigen Qualifikation muss man dann entsprechend die Fachteile machen, die man ausbilden möchte, z.B. "Fachteil für Ausbilder für AGT", "Fachteil für Ausbilder für Maschinisten", etc. Erst dann ist man voll berechtigter Ausbilder.

    Zu den Aufgabenverteilungen:
    Der Ausbilder für Atemschutzgeräteträger ist primär dafür zuständig, Atemschutzlehrgänge abzuhalten und die Wiederholungsübungen in der Kriechstrecke, die ja meist landkreisweit genutzt wird, zu beaufsichtigen. Somit ist es oft so, dass nur die in der Kreisausbildung aktiven Personen, den Ausbilder-Lehrgang besuchen.
    Für die Übungen in der eigenen Feuerwehr ist eine Ausbilderqualifikation zwar wünschenswert, jedoch nicht vorgeschrieben. Prinzipiell darf jeder diese Übungen machen, wenn er vom Kommandanten beauftragt wird. In aller Regel sind diese Personen jedoch mit dem Thema Atemschutz als ganzes betraut und haben die Lehrgänge Atemschutzgerätewart und/oder Leiter des Atemschutzes besucht, wobei der Atemschutzgerätewart primär für die Gerätewartung und Instandhaltung, der Leiter Atemschutz für die Personal- und Ausbildungsfragen als Leiter des Fachbereichs innerhalb der Feuerwehr zuständig ist.

    Im Idealfall hat der Atemschutzbeauftragte in der Feuerwehr, alle drei Lehrgänge besucht und kann so das Thema von mehreren verschiedenen Seiten beleuchten. Die Frage nach einer verbindlichen Ausbilderqualifikation, die in jeder Feuerwehr vorhanden sein muss, kann ich jedoch, hier verneinen.

    Hoffe, ich konnte weiterhelfen.


    - Dieser Beitrag ist nur meine eigene Meinung und nicht die meiner Feuerwehr -

    Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

    << [Master]antworten>>
    flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
    Beitrag weiterempfehlen

     12.11.2008 11:57 Sasc7ha 7H., Augsburg
     12.11.2008 12:22 Rico7 H.7, Hirschberg
     12.11.2008 12:24 Alex7and7er 7P., Untermerzbach
     12.11.2008 13:05 Sasc7ha 7H., Augsburg
     12.11.2008 14:26 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     12.11.2008 15:24 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 15:32 Rico7 H.7, Hirschberg
     12.11.2008 15:48 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 16:43 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     13.11.2008 10:38 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 15:40 Sasc7ha 7T., Limbach-Oberfrohna
     12.11.2008 15:55 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     12.11.2008 16:07 Tobi7as 7L., Riegelsberg
     12.11.2008 19:30 Sasc7ha 7H., Augsburg
     14.11.2008 09:53 Tobi7as 7B., Anzing
     20.04.2009 00:43 Sasc7ha 7H., Augsburg

    0.225


    Anforderung für Ausbilder Atemschutz - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt