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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Neue Katschtzfahrzeuge Eckdaten | 54 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8W., Mönchengladbach / Nordrheinwestfalen | 520562 | ||
Datum | 11.11.2008 10:39 MSG-Nr: [ 520562 ] | 18155 x gelesen | ||
Hallo, gerade per mail bekommen und noch nicht im Forum gefunden. Pressemitteilung Bundesamt für Bevölkerungsschutz/DFV: Der Bund stellt den Ländern für den Bereich Brandschutz neue Löschfahrzeuge bereit. Insgesamt werden über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 961 Löschfahrzeuge und 450 Fahrzeuge zur Wasserversorgung und -förderung an die Länder ausgegeben. Ein Arbeitskreis aus Vertretern der Landesinnenministerien, der Landesfeuerwehrschulen und der Feuerwehr hat mit dem BBK die neue Konzeption ausgearbeitet. Es wird zwei neue Fahrzeugtypen geben, welche eine zusätzliche und auch verbesserte Ausstattung erhalten haben: ein Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz und einen Schlauchwagen für den Katastrophenschutz. Die neuen Brandschutzfahrzeuge des Bundes folgende Rahmenbedingungen erfüllen können: • Löschfahrzeug mit Gruppenbesatzung und Löschwassertank • Fahrzeug zur Wasserversorgung bzw. -förderung mit Truppbesatzung und Ladebordwand • Wasserförderung, auch über lange Wegstrecken • Unterstützung von kommunalen Feuerwehren und Landeseinheiten bei größeren Schadenslagen • Integrierbarkeit in die vor Ort bestehenden Feuerwehrstrukturen • autarke Einsetzbarkeit Um dies zu erreichen, sollen die neuen Brandschutz-Fahrzeuge des Bundes soweit wie möglich durch bestehende Normfahrzeuge des DIN/FNFW bzw. durch Module dieser Normfahrzeuge dargestellt werden. Das Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz „LF-KatS“ In den Gesprächen mit den Ländern ist vom Bund ein Löschfahrzeug in der Größenordnung „LF 10/6“ vorgestellt worden. Aufgrund der Intervention einzelner Länder wegen hat der Bund sein Konzept alternativ, allerdings bei entsprechender wertmäßiger Verrechnung, auch um ein Löschfahrzeug in der Größenordnung „LF 20/16“ ergänzt. Somit hatte der Arbeitskreis den Auftrag ein entsprechendes Löschfahrzeug bzw. zwei alternative Löschfahrzeuge auszuarbeiten. An Normfahrzeugen standen folgende Fahrzeuge als Grundmodelle zur Verfügung: • LF 10/6 DIN 14530-5 • LF 20/16 DIN 14530-11 • LF 16-TS DIN 14530-8 Aufgrund der überalterten Konzeption des LF 16-TS und der nicht mehr zeitgemäßen Vor-baupumpe schied dieses aus, sodass als Basis die beiden aktuellen Löschgruppenfahrzeuge LF 10/6 und LF 20/16 übrig blieben. Das Konzept für das neue Löschgruppenfahrzeug des Bundes setzt sich nun aus folgenden Eckdaten zusammen: • Standardbeladung eines LF 10/6 mit Zusatzbeladungssatz „Tragkraftspritze“ • Gruppenbesatzung • Feuerlöschkreiselpumpe FPN 10-2000 für das LF • Feuerlöschkreiselpumpe PFPN 10-2000 für die TS • Löschwasserbehälter mit 1.000 Liter Inhalt • Einrichtung zur schnellen Löschwasserabgabe • 600 m B- Schläuche und 180 m C-Schläuche • Faltbehälter für Löschwasser mit 5.000 Liter Inhalt • Stromerzeuger 5 kVA • Lichtmast und Beleuchtungsausstattung • Tauchpumpe • Mtorsäge • KatS-spezifische Zusatzbeladung • Allradantrieb Da das Löschfahrzeug für Zwecke des Katastrophenschutzes, bei Großschadenslagen und zur Wasserförderung über lange Wegstrecken eingesetzt werden soll, wurde sowohl für das Fahrzeug als auch für die Tragkraftspritze die Verwendung einer Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 2.000 Litern festgelegt. Ein positiver Nebeneffekt die-ser Festlegung auf die 2.000 Liter-Pumpe war dann auch, dass man damit dem Einwand der Länder nach größerer Pumpenleistung Rechnung tragen konnte und, nach entsprechender positiver Rückmeldung aus den Ländern, auf die Konzeption eines zweiten größeren Bundes-Löschfahrzeuges verzichtet werden konnte. Aufgrund des Beschlusses des zuständigen DIN-/FNFW-Normausschusses, wonach künftig bei Löschfahrzeugen dieser Größenordnung ein Löschwassertankvolumen von mindestens 1.000 Litern vorzusehen ist und da der Bund bei seiner übrigen Ausstattung, z.B. im Bereich des ABC-Schutzes oder des Betreuungsdienstes, auch regelmäßig mit Volumen von 1.000 Liter arbeitet, wurde für dieses Löschfahrzeug ebenfalls ein Tankvolumen von 1.000 Litern festgelegt. Um keine neuen Zwischenschritte in die bestehende Normenreihe einzubringen, wird auf eine „übliche“ Bezeichnung bzw. Benennung des Fahrzeugs verzichtet. Aus diesem Grunde und aus dem vorgesehenen Einsatzzweck als Fahrzeug für den Katastrophenschutz erhält das Fahrzeug die Bezeichnung „Löschgruppenfahrzeug für den Katastrophenschutz (LF-KatS)“. Der Schlauchwagen für den Katastrophenschutz „SW-KatS“ Bundesseitig ist den Ländern hier ein Fahrzeug auf Grundlage eines Gerätewagens „Logistik“ angeboten worden. Hierfür standen an (Norm-)fahrzeugen folgende Fahrzeugtypen zur Verfügung: • GW-L1 DIN 14555-21 • GW-L2 DIN 14555-22 • alter SW 2000-Tr DIN 14565 Da sich das Konzept des alten SW 2000-Tr in der Praxis bewährt hat, dieser aber nicht mehr genormt ist, musste nun ein entsprechendes Fahrzeug anhand der aktuellen Normen der Gerätewagen Logistik konzipiert werden. Als Basis diente hierfür dann der GW-L2 mit der Zusatzbeladung „Wasserversorgung“. Als Ergebnis liegt nun das Konzept für einen Schlauchwagen mit folgenden Eckdaten vor: • Standardbeladung eines GW-L2 mit Zusatzbeladungssatz „Wasserversorgung“ • Truppbesatzung • Gerätekoffer und Ladefläche mit Pritsche/Plane • Heckseitige Ladebordwand • Feuerlöschkreiselpumpe PFPN 10-2000 für die TS • 2000 m B- Schläuche • 90 m C-Schläuche • Faltbehälter Für Löschwasser mit 5.000 Liter Inhalt • Motorsäge • KatS-spezifische Zusatzbeladung • Allradantrieb Da auch dieses Fahrzeug, ggf. gemeinsam mit dem Löschfahrzeug des Bundes, für den Einsatz im Katastrophenschutz u.ä. vorgesehen ist, ist auch hier für die Tragkraftspritze die Verwendung einer Feuerlöschkreiselpumpe mit einer Förderleistung von 2.000 Litern festgelegt. Somit können die Tragkraftspritzen beider Fahrzeuge auch ohne Umstellungen auf und mit beiden Fahrzeugen verwendet werden. Eine Kompatibilität der Ausstattung beider Bundesfahrzeuge ist somit sichergestellt. Der mitgeführte Schlauchvorrat ist auch hier wieder auf der Ladefläche in 10 Schlauchkassetten zu je 10 B-Schläuchen verlastet. Um auch hier keine neuen Abstufungen in die bestehende Normreihe einzubringen, wird auf eine „übliche“ Bezeichnung bzw. Benennung des Fahrzeugs ebenfalls verzichtet. Auf-grund der vorrangigen Aufgabe der Wasserversorgung/-förderung mittels Schläuchen und dem vorgesehenen Einsatzzweck als Fahrzeug für den Katastrophenschutz erhält dieses Fahrzeug die Bezeichnung „Schlauchwagen für den Katastrophenschutz (SW-KatS)“. Ausblick Durch die konstruktive und sehr kooperative Zusammenarbeit innerhalb des Arbeitskreises sind die Konzepte für die neuen Brandschutzfahrzeuge sehr zügig bis zur Beschaffungs-reife ausgearbeitet worden. Das Ergebnis dieser Arbeit ist nun die Einleitung einer ersten Beschaffungsserie von neuen LF-KatS und neuen SW-KatS. Hierbei werden für das BBK in Kürze in einer ersten Rate jeweils 40 LF-KatS und 40 SW-KatS öffentlich ausgeschrieben. Darüber hinaus werden dann gleichzeitig für die Folgejahre im Wege von Rahmenverträ-gen weitere 150 LF-KatS und 125 SW-KatS öffentlich ausgeschrieben. Aufgrund der Fris-ten im Ausschreibungsverfahren kann mit den ersten Fahrzeugen jedoch erst frühestens gegen Ende des nächsten Jahres gerechnet werden. Diese werden ergänzt durch die be-reits vorhandenen Fahrzeuge LF 16-TS und SW 2000-TR. Die den Ausschreibungen zugrunde liegenden Pflichtenhefte für das LF-KatS und den SW-KatS können auf der Internetseite des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastro-phenhilfe unter www.bbk.bund.de eingesehen werden. MkG Stefan Wrage | ||||
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