Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Helmpflicht/Helmverbot auf Booten | 23 Beiträge |
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 516044 |
Datum | 23.10.2008 11:03 MSG-Nr: [ 516044 ] | 6382 x gelesen |
Feuerwehr-Unfallkasse
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo!
Geschrieben von Lothar HasenstabNach kurzem googlen bin ich mal auf zwei verschieden Meinungen gestoßen:
Ich kann darin keinen Widerspruch erkennen. Beide Aussagen und auch die Kombination sind sinnvoll. Wenn mein Nischel keiner Schlag-, Stoß- u. ä. Gefährdung ausgesetzt ist, brauche ich keinen Helm aufsetzen, völlig unabhängig davon, wo der Einsatz stattfindet. Die FUK NRW sagt nun ergänzend, dass bei Einsätzen auf dem Wasser, bei dem ein Helm erforderlich ist, dieser getragen werden kann und es zu keiner Beeinträchtigung mit der PSA gegen Abtauchen kommt.
Passt doch alles!? :-)
MkG Sascha
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