| Rubrik | Katastrophenschutz |
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| Thema | mangelnder Dienstbesuch freigestellter Helfer im Katastrophenschutz | 46 Beiträge |
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 514207 |
| Datum | 14.10.2008 01:40 MSG-Nr: [ 514207 ] | 9191 x gelesen |
Geschrieben von Dirk BrokatzkyWOW hast Du eine Macht! Da ist es Dir sicher auch egal wenn jemand brav fünf von seinen sechs Jahren der Feuerwehr gedient hat und nun einen Durchhänger hat.
Ja. Es ist mir herzlich egal. Wenn er vorübergehend keine Zeit hat (z.B. Meisterschule, Hausbau,...), dann kann er sich von der Freistellung vorübergehend beurlauben lassen, dient die Zeit dann aber nach.
Aber einen faulen Lenz machen und die Dienstpflich nicht erüllen ist nicht drin.
Mich hat bei der Bundeswehr auch keiner gefragt, ob ich vielleicht schon nach 9 statt erst nach 12 Monaten aufhören will (und nein, ich hätte nicht gewollt ;-) ).
Wer die Unterschrift leistet, dem wird vorher genau erklärt, was diese Unterschrift für Konsequenzen hat und wie lange man sich mit diesem Dienst bindet. Und daß es da dann auch kein Zurück mehr gibt, ohne die Folgen davon zu tragen.
Geschrieben von Dirk BrokatzkyRespekt Deine Leute müssen ja richtig zittern.
Nein. Sie wissen einfach, wo sie dran sind. Klare Ansage, klares Handeln.
s.o. Wer einen nachvollziehbaren Grund hat, für den findet sich eine Lösung. Wer sich aber nur so durchmogeln will, für den habe ich kein Verständnis und die Kameraden die ihren Dienst ordnungsgemäß leisten auch nicht.
Geschrieben von Dirk BrokatzkyMal eine Frage nach welchen Kriterien werden an deinem Standort die Mitglieder des ZB/ZS ausgewählt?
Sie stellen einfach einen Antrag.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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