Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge |
Autor | Ingo8 H.8, Vockenhausen / Hessen | 513686 |
Datum | 10.10.2008 09:58 MSG-Nr: [ 513686 ] | 7228 x gelesen |
Hi,
Geschrieben von Jan Ole UngerMich würde interessieren, wer denn der allgemeinen Meinung nach mit Feierabendbier als Feuerwehrangehöriger eingesetzt darf?
Schwer zu sagen. Wann hört die Wirkung auf und wann ist der Restalkohol noch bedenklich hoch? Bei der Argumentation rund ums Bier haben sich Ministerpräsidenten um Kopf und Kragen geredet :-)
Soll heißen: Wenn ich um 18 Uhr beim Abendessen ein kleines Bier trinke und um 22 Uhr der Melder geht, wäre ich persönlich so frei, den Einsatz tatsächlich mit zu machen. Laut Promillerechner wäre ich sogar direkt nach dem Essen noch fahrtauglich (< 0,3 Promille). Wenn man dann noch die Faustformel 0,1Prom/h Abbau daher nimmt, wäre der Alkohol um 22 Uhr abgebaut. Auch wenn es irgendwo schon bequemer wäre, auf der Couch liegen zu bleiben ;).
Auf gut deutsch: Da eine harte Grenze zu ziehen, geht imo erstmal nicht. Gesunder Menschenverstand und Sensibilisierung für die Problematik sind da imho angebracht.
MfG
Ingo
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"Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]
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| 09.10.2008 22:48 |
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Flor7ian7 H.7, Hamburg Alkohol und Führungskräfte | |