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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer darf, wer nicht? war: Alkohol und Führungskräfte | 30 Beiträge | ||
Autor | Jan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg | 513650 | ||
Datum | 09.10.2008 23:50 MSG-Nr: [ 513650 ] | 11223 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Florian Hartner Für mich wäre diese gesetztliche Grenze sinnvoll und alltagsnah. Der Übersicht halber spalte ich mal ab. Mich würde interessieren, wer denn der allgemeinen Meinung nach mit Feierabendbier als Feuerwehrangehöriger eingesetzt darf? Und warum nicht der Maschinist, aber der Fahrzeugführer oder der Angriffstruppmann? Nur weil der ein wenig Auto fahren muss? Der ist doch auch mit dem PKW (oder mit dem LKW vom Chef?)zum Feuerwehrhaus gefahren? Es bewegt sich mit einem/zwei Bier noch im gesetzlichen Rahmen. Also wer? Einsatzleiter? Einheitsführer? Maschinist? Angriffstrupp? Sicherheitstrupp? Was ist mit personalintensiven Einsätzen? GSG unter CSA? Wer darf da, wer nicht? Beste Grüße ...und bleibt neugierig! Jan Ole DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran! | ||||
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