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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Alkohol und Führungskräfte | 115 Beiträge | ||
Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 513547 | ||
Datum | 09.10.2008 16:21 MSG-Nr: [ 513547 ] | 46913 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Jens Fischer Befihelt er jetzt unter Alkoholeinfluss totalen Schrott, wäre diesem BEfehl genausowenig folge zu leisten wie wenn er dies im nüchternen Zustand machen würde. Das natürlich zu erkennen ob ein Befehl jetzt sinnvoll oder nicht ist, ist für die Mannschaft natürlich bei Befehlen immer eine heikle Sache aber manchmal hilft der GMV. etwas ähnliches habe ich ja bereits geschrieben. Aber wie ist jetzt deine Meinung wenn die Frage konkret lautet: Soll der Befehl befolgt werden oder ist er zu verweigern wenn der Befehlende alkoholisiert ist? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa Mehr über mich: http://www.otti-online.de/blog | ||||
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