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ThemaUVV und GMV, war: ein Gruss vom Forumstreffen1 Beitrag
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü511597
Datum29.09.2008 09:33      MSG-Nr: [ 511597 ]4125 x gelesen

Geschrieben von Dietmar ReimerSicherlich gibt es einen Unterschied zwischen Lebenswirklichkeit und Rechtslage. Nur möchte ich einfach vermeiden, dass ich z.B irgendwann nicht mehr die Rutschstange benutzen darf, weil irgendwo auf der Welt jemand im besoffenen Kopp eine Etage tiefer gefallen ist. Nur so als Beispiel...

Ich sehe Dein Grundsatzproblem.

Aber in diesem Bereich stoßen mehrere Welten der Sicherheitphilosophie aufeinander:

Kinder / Jugendliche: Der Feuerwehrdienst kann und soll hier nicht gefahrlos sein, sondern angemessen risikoarm.

Beispiel: Kinderspielplätze werden nicht so konstruiert, daß ein Kind sich nicht verletzen kann. Das Risiko soll bloß relativ gering sein, so daß entstehende Verletzungen ebenfalls gering und reversibel sind, der Standardvergleich ist ein Fahrradsturz.

Da Kinder und Jugendliche aber nun einmal noch einen eingeschränkten Erfahrungshaushalt haben, dürfen sie eben zur sicheren Seite hin generell nicht alles machen, was die Einsatzabteilung macht. Über JF und Wasserspiele brauchen wir also garnicht erst zu diskutieren.

Wenn ich mir den Feuerwehrdienst ansehe, dann sind dort durch das Aufgabenspektrum schon hinreichend Gefährdungen gegeben, beginnend bei Stolpern / Stürzen über den Umgang mit Medien unter Druck und kraftbetriebenen Maschinen bis hin zum Umgang mit Gefahrstoffen.

Über die Betriebszeit technischer Anlagen oder die Erfahrungen aus dem Unfallgeschehen bestimmter Tätigkeiten können wir heute Unfallschwerpunkte ableiten.
Darüber hinaus machen wir uns Gedanken, was wir vermeiden können und sollten und was nicht.

Trotz guten Schuhwerks und Einsatzstellenbeleuchtung werden wir z. B. die Sachen mit dem Sürzen und Umknicken nie ganz in den Griff bekommen, ohne auf das Gehen zu verzichten. Hier geht es also nicht.

Wasserplanschereien mit hohem Risiko der Augenverletzung sind dagegen überflüssig. Also liegt es nahe sie einfach zu lassen.

bei Feuerwehrs verhält es sich gleichzeitig so, daß sich hier einige groteske Möchtegernsicherheitskulte entwickelt haben, die - so schwachsinnig sie sein mögen - unbedingt jeder einhalten muß.

Beispiel: Tragen einen Helms und am besten auch noch der Überhose am hellichten Tag im Einsatz im Verkehrsraum am hellichten Tag, weil da doch die Reflexstreifen drauf sind und man damit besser gesehen wird...Arrrgh!

Lustigerweise wollchen solche Helmtrennungstraumakandidaten dann gleichzeitig aber immer darüber diskutieren, wenn es an die sinnvollen Sicherheitsmaßnahmen geht.

Da kommen dann oftmals solche Ideen hoch wie das Abseilen mit der Drehschlaufe bei gleichzeitiger Absicherung mit Feuerwehrleine und Brustbund. OK, es funktioniert - aber es ist neben der Frage nach dem Nutzen nicht mehr Stand der Technik.

Oder sie betrachten es als Ehrenkodex, sich im "sicheren LKW" nicht anzuschanllen, obwohl sie es in ihrem Privat-PKW immer tun.

Es gibt Daten, daß Augenverletzungen sehr häufig durch Wasserschlachten entstehen?
Dann lassen wir es eben.
Und zum Durchsetzen gibt es die berühmten zwei Wege: Zuerstmal erklären wir kurz warum es nun verboten ist und schauen, ob es so funktioniert. Und wenn nicht, dann wird es nervig - und nicht nur für die Beratungsresistenten.

Wie sich das mit dem GMV verträgt?

Keine Ahnung.

Ich war froh, als vor zwei Jahren hier mal jemand gefragt hat wie man denn FA beim Steckleitersteigen sichern müsse und "ausgelacht" wurde.

Andererseits bearbeite ich nun mal auch Arbeitsunfälle und bin dahingehend oft nicht wenig fasziniert, auf was für Ideen Erwachsene Menschen kommen beziehungsweise wie wenig sie mitunter nachdenken.


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle




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 29.09.2008 00:09 Diet7mar7 R.7, Essen ein Gruss vom Forumstreffen
 29.09.2008 09:33 Jose7f M7., Bad Urach

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