Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | (Urkunden-)Fälschung?, war: Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel | 36 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 510834 |
Datum | 23.09.2008 09:20 MSG-Nr: [ 510834 ] | 26517 x gelesen |
Infos: | 29.09.08 Gewerbeordnung: § 35 Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit 24.09.08 Newsmeldung: Feuerwehr-Stiefel: Fälschung eines Schreiben der Bezirksregierung Köln 24.09.08 Strafgesetzbuch: § 267 Urkundenfälschung 24.09.08 Stellungnahme der Pressestelle der Bezirksregierung Köln zur Fälschung 23.09.08 2. PDF: Schreiben von der Bezirksregierung Köln; möglicherweise eine Fälschung? 23.09.08 1. PDF: Stellungnahme der Pressestelle der Bezirksregierung Köln
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Strafgesetzbuch
Geschrieben von Udo BurkhardWie mir die Bezirksregierung in Köln soeben (08:48 Uhr) mitgeteilt hat,
stammt das Schreiben nicht von dort, es gibt auch keine Bestätigung für die Richtigkeit der Angaben.
Wenn das so ist, ist das eine astreine (aber ziemlich dämliche) Fälschung. Ziemlich dämlich deshalb, weil ich mir kaum vorstellen kann, dass eine BezReg in NRW oder sonstwo (gerade nach der laufenden Diskussion) ein Schreiben so aufsetzt, ohne Aktenzeichen, ohne Bearbeiter, ohne Unterschrift, ohne Briefkopf usw.
Spannend wird jetzt, ob es sich hier um eine Urkundenfälschung handelt, vgl.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urkundenf%C3%A4lschung
Weil wenn ja, wirds ggf. "teuer".. => StGB § 267
"(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Betrug oder Urkundenfälschung verbunden hat,
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt,
3. durch eine große Zahl von unechten oder verfälschten Urkunden die Sicherheit des Rechtsverkehrs erheblich gefährdet oder
4. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht."
Fragen an unsere Rechts"anwälte" hier...:
Ist das ggf. eine Urkundenfälschung (durch wen auch immer!)?
Wie ist - wenn ja - der Rest des 267 in diesem Fall zu werten?
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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| 23.09.2008 09:06 |
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Udo 7B., Aichhalden Untersagungsverfügung Feuerwehrstiefel |
| 23.09.2008 09:20 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf | |