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Rubrik | ABC-Gefahren | zurück | ||
Thema | Freigrenzen für kontaminiertes Ölbindemittel nach ADR | 15 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Isselburg / NRW | 508038 | ||
Datum | 06.09.2008 10:06 MSG-Nr: [ 508038 ] | 13334 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wie immer kann man lange die Literatur durchforsten oder einfach das Forum fragen. Ab welcher Gesamtmenge bzw. -masse fällt kontaminiertes Ölbindemittel unter die ADR-Regelung mit entsprechender Kennzeichnungspflicht des Fahrzeugs? Einen entsprechenden Schlunungsnachweis als "Gefahrgutbeauftragten für den Transport von gefährlichen Gütern mit Feuerwehrfahrzeugen" hätte ich; ich frage mich nur ab welcher Menge kontaminiertem Ölbindemittel man soetwas braucht bzw. ob das überhaupt gebraucht wird. Bitte keine Antworten wie... "wird bei uns immer so gemacht". Grüße und Dank! Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | ||||
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