Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | GW-L 2 'Techn. Hilfeleistung' | 50 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 505155 |
Datum | 23.08.2008 19:15 MSG-Nr: [ 505155 ] | 15776 x gelesen |
Infos: | 23.08.08 Norm für RW
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DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Rüstwagen
2. Rettungswache
Geschrieben von Daniel RuhlandKommt zwar selten vor, aber dies scheint dann tatsächlich einer dieser seltenen Fälle von Täuschung zu sein (sogar gleich zweifach, wenn ich mir das angefügte Antwortposting ansehe).
Ich zitiere zum Gegenbeweis Christian Pannier:
DIN 14555:1989-05, Teil 2 besagt in Abschnitt 4.5 "Technische Einrichtungen":
4.5.2 Generator mit mindestens 12 kVA Leistung und Schaltschrank nach DIN 14686, Form abhängig von Leistung und Einbaumöglichkeit oder nach Vereinbarung tragbarer Stromerzeuger als Beladung (siehe auch Tabelle 1, Gruppe 7):
Somit war normseitig durchaus ein tragbarer Stromerzeuger anstelle eines eingebauten Generators möglich.
1989 war der RW 1 Bund allerdings schon da, ggf. hat man WEGEN dieser Fahrzeuge die Norm geändert.
Gruß
A.
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