Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Grundlegende Fragestellungen über Internetseiten | 28 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8M., Lützelbach / Hessen | 504915 |
Datum | 22.08.2008 13:06 MSG-Nr: [ 504915 ] | 6489 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
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Hallo,
Geschrieben von Stefan BrüningWer hat unter welchen Umständen das Foto aufgenommen? War es ein FA während des Einsatzes? Wenn ja, dann hat dieses Bild nichts auf einer privaten Homepage zu suchen.
ich dachte immer das Recht am Bild hat der Fotograf, sofern dies nicht durch entsprechende Abmachungen anders geregelt wurde? Kann mir jemand Gesetze/Urteile ect. nennen wo das für den entsprechenden Fall (FA während des Einsatzes) geregt ist?
Gruß
Sebastian
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