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ThemaEinsatzstellenfunk 2m -Große Objekte/Krankenhäuser/Tiefgaragen22 Beiträge
AutorDomi8nic8 S.8, Würenlingen / Schweiz / Aargau / Schweiz503677
Datum18.08.2008 13:43      MSG-Nr: [ 503677 ]6888 x gelesen

Geschrieben von Thorsten SchlotterWas ist das für ein Horn? Das Martinshorn der Fahrzeuge zur Warnung des Vorgehenden Trupps?

Unter anderem. In der Schweiz ist es Pflicht, dass am PA ein "mechanisches" Kommunikationsmittel in Form eines Horns angebracht ist. Hier hat der Truppüberwacher sein Horn in der Hand, an den PAs ist es jeweils in die Bänderung eingeschlauft:
(Und bitte keine Diskussion über das Seil, Weste udgl. habe gerade das erstbeste Bild im www verwendet!)

Durch Hornsignale, die bei jeder Ausbildung zum Pflichtteil gehören, können sich die Trupps begrenzt verständigen. (Ist alles ok? - Alles ok!, SOS, Objekt räumen, um die wichtigsten zu nennen).
Wird nun aus irgend einem Grund ein Evakuierungssignal gegeben, das wirklich ALLE hören sollen kann nebst dem Horn (4x hupen) auch die Hupe eines (T)LF o.ä. verwendet werden. Das Signal wird dann solange wiederholt, bis ALLE Trupps draussen sind.
Gerät ein Trupp in eine Notlage im innern des Objektes hupt er 3x nacheinander bis die Hilfe vor Ort ist (zusätzlich wird natürlich der Totmannwarner aktiviert).

Alles in allem funktioniert dies sehr gut. Die einzige Gefahr ist nun wenn z.B. ein Trupp in einen Messbunker gehen muss weil dort ein Melder angeschlagen hat, aber kein Rauch aus dem Bunker dringt -> Keine FuG Verbindung, beim erkunden noch kein AS Telephon im Einsatz, Horn von aussen nicht bzw. unzureichend hörbar.
In diesem Fall sollte sich der Trupp soweit zurück bewegen und bekannt geben, dass er nun den Bunker aufsucht um den Melder zu lokalisieren. Kommt dann innerhalb 5min keine weitere Meldung kann durchaus der SiTrp in Erscheinung treten (lieber 1x zu viel als zu wenig...). Zum Glück ist diese Situation aber sehr selten anzutreffen.


Dieser Beitrag repräsentiert meine private Meinung und muss weder mit der der FFW Würenlingen oder der der WF PSI noch der der Gemeinde Würenlingen bzw. dem Arbeitsgeber (PSI) übereinstimmen.

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