Rubrik | Ausbildung |
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Thema | FwDV 3 'Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz' NRW eingeführt | 36 Beiträge |
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 502784 |
Datum | 13.08.2008 22:07 MSG-Nr: [ 502784 ] | 9213 x gelesen |
Rettungsdienst
Hallo,
geschrieben von Ulrich Cimolinound die Zusammenarbeit mit dem RD kommt doch auch so gut wie nicht vor...
Etwas anderes taucht aber erstmals auf:
7.1 Aufgaben der Mannschaft
(...)
Der Angriffstrupp
rettet, führt bis zur Übergabe an den Rettungsdienst die Erstversorgung (mindestens Erste Hilfe) durch, leistet technische Hilfe. (...)
Damit reichen Kenntnisse in Sofortmassnahmen nicht mehr aus, sondern die Feuerwehren müssen flächendeckend in Erster Hilfe ausgebildet sein. Ein Dienstabend von 2 Stunden im Jahr dürfte da als lfd. Fortbildung kaum ausreichen. Welcher Umfang ist da festgeschrieben?
Grüße vom Niederrhein
Mario
Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden.
"So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn)
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