News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Versicherungsschutz (Fuk) | 5 Beiträge | ||
Autor | Math8ias8 B.8, Mühlberg / Brandenburg | 502681 | ||
Datum | 13.08.2008 15:22 MSG-Nr: [ 502681 ] | 2565 x gelesen | ||
Hallo, das sollte auf jeden Fall möglich sein. Sinnvoll wäre es dabei jedoch, deine Teilnahme an Ausbildungsdiensten gesondert zu dokumentieren, um deinem jetzigen Wehrführer regelmäßig auch die Teilnahme nachweisen zu können. Andersherum, also für deine "Zweitfeuerwehr" gilt dies natürlich ebenso. Laut FwDV2 sind jährlich mindestens 40 Stunden Ausbildung zu absolvieren. Dies sollte ein Minimum darstellen und auch dokumentiert werden. Gruß Mathias | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|