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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bundesratsinitiative: Fahrerlaubnis für Feuerwehrfahrzeuge bis 4,25 To | 204 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 500210 | ||
Datum | 03.08.2008 08:33 MSG-Nr: [ 500210 ] | 100976 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Darüber hinaus ist die Rechenfrage interessant. Bei C1 entfallen die regelmäßigen Untersuchungen, die durchaus einige Euros kosten. Aber auch nur bis zum Alter von 50 Jahren. Geschrieben von Stefan Brüning Die Schulung findet entweder auf den C-Fahrzeugen oder auf abgelasteten C-Fahrzeugen statt. Würde mich wundern, wenn man C-Fahrzeuge zur Schulung nehmen würde, da das nicht den Vorgaben für Klasse C1 entspricht. Die Fahrschulen, die ich kenne (übrigens wird komischerweise 20km von Neunkirchen/Saar in Richtung Rheinland-Pfalz in fast allen Fahrschulen der C1 angeboten) haben als Schulungsfahrzeuge für den C1 z.B. Mercedes 814 laufen, für den C und CE dann z.B. einen 1735. Da wäre auch nix mit Ablastung. Da für den C das Fahrzeug auch mindestens 12t zul. GG haben muss, für C1 aber max. 7,5t, wird das auch relativ schwierig. Es sei denn, man rennt nach jedem Fahrschülerwechsel zum TÜV und läßt sich eine Auf-/Ablastung eintragen... Gruß, Michael | ||||
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