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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaHessisches Urteil zu Feuerwehrgebühren und die Folgen12 Beiträge
AutorMark8us 8G., Bockenheim / Hessen498204
Datum26.07.2008 13:02      MSG-Nr: [ 498204 ]7157 x gelesen

Hallo,

ein aktuelles Gerichtsurteil aus Hessen verbietet die Berücksichtigung der Vorhaltekosten bei der Berechnung der Gebührensätze für Feuerwehrleistungen, es dürfen nur die unmittelbar und tatsächlich anfallenden Kosten angesetzt werden. Die Folgen sehen ungefähr so aus ... Gebührensatzung Feuerwehr Frankfurt am Main

Auch andere Hessische Berufsfeuerwehren sind jetzt etwas ins Schwitzen geraten.

Z. B. eine Drehleiter mit Besatzung bekommt man jetzt für 68 €/h. Könnte man ja direkt mal drüber nachdenken, das Fahrzeug als Attraktion für den Kindergeburtstag anzufordern ;-)

Hat schon jemand ähnliche Sonderangebote? Ist dieses Urteil schon allgemein bekannt?


Gruß
Markus

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 26.07.2008 13:02 ., Bockenheim
 26.07.2008 13:11 Chri7sti7an 7F., Wernau
 26.07.2008 14:19 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 26.07.2008 14:34 Jan 7O., Trennewurth
 26.07.2008 14:44 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
 28.07.2008 19:02 ., Bockenheim
 28.07.2008 19:11 Chri7sti7an 7K., Kelkheim
 28.07.2008 19:18 ., Bockenheim
 28.07.2008 19:22 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Leipzig
 28.07.2008 22:22 Henn7ing7 R.7, Flensburg
 28.07.2008 22:36 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 28.07.2008 23:15 Mich7ael7 B.7, Münsingen

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