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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Bezüge während der Ausbildungszeit, hier hD | 4 Beiträge | ||
Autor | Erwi8n P8. M8., Bad Soden a. Ts. / Hessen | 498001 | ||
Datum | 25.07.2008 12:29 MSG-Nr: [ 498001 ] | 4705 x gelesen | ||
Hallo, es gab/gibt immer wieder mal die Diskussion um die Höhe der Anwärterbezüge. Für den mD gab/gibt es Fälle, in denen während der Ausbildungdungszeit bereits A7 voll bezahlt wird, andere bekommen die Anwärterbezüge. Ich weiß leider nicht wie es aktuell bei gD und hD ist, ob da in der Ausbildungszeit manchmal auch das volle Gehalt gezahlt wird (man ist ja schließlich fertiger Ingenieur, Dr., oder wasauchimmer -- analog für den mD dort fertig ausgelernter Handwerker). In anderem Zusammenhang stieß ich auf eine Stellenausschreibung des Bundesrechnungshofes für "Trainee für den höheren Prüfungsdienst". Ebenfalls zwei Jahre Ausbildungszeit, so wie bei Brandreferendaren, allerdings wird hier dann während der Trainee-Zeit nach E13 TVöD/ BAT III bezahlt. Das ist ca. doppelt so hoch wie Anwärterbezüge für den hD (jeweils ohne Zulagen). Rein neugierdehalber, ist dies bei Feuerwehr mittlerweile auch verbreitet, hier mehr zu zahlen? Wird dies als Instrument verwendet, um in der jetzigen Mangelsituation an guten & geeigneten Kandidaten diese für solche Stellen zu "begeistern"? Oder gibt es immer noch genug Bewerber in gewünschter Qualität für die Referendarsstellen? Ein schönes Wochendende wünscht MkG, Erwin -- Ich stehe zu Artikel 5 des Grundgesetzes. Mein Zynismus, meine Rhetorik. Wer ein Problem hat möge dies doch offen äußern und nicht feige hinter meinem Rücken tuscheln. | ||||
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